Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mietverträge zwischen
Maylina Vermietung & Eventservice
Stephanie Ottmann
Ernst-Röver-Str. 8
99625 Kölleda
Telefon: 0172 1514669
E-Mail: info@maylina.net
– nachfolgend „Vermieter“ genannt –
und seinen Kunden – nachfolgend „Mieter“ genannt – über die Vermietung von Hüpfburgen, Eventmodulen, Zelten, Mobiliar, Dekorationsartikeln, Veranstaltungstechnik, Maschinen und sonstigem Eventzubehör.
2. Mieter können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.
3. Individuelle Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
1. Die Darstellung von Mietgegenständen auf der Website, in sozialen Medien, Prospekten oder sonstigen Werbemitteln stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
2. Ein Mietvertrag kommt durch eine Auftrags- oder Buchungsbestätigung des Vermieters oder durch eine anderweitige ausdrückliche Annahme der Buchung zustande.
3. Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftrags- oder Buchungsbestätigung.
4. Abbildungen von Mietgegenständen dienen der Veranschaulichung. Geringfügige Abweichungen hinsichtlich Farbe, Form oder Ausführung sind zulässig, soweit sie die vereinbarte Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigen und dem Mieter zumutbar sind.
§ 3 Mietzeit
1. Die Mietzeit beginnt und endet zu den im Vertrag bzw. in der Buchungsbestätigung vereinbarten Zeiten.
2. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Zustimmung des Vermieters.
3. Gibt der Mieter einen Mietgegenstand verspätet zurück, kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung eine angemessene Nutzungsentschädigung verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
4. Der Mieter hat den Vermieter unverzüglich zu informieren, wenn eine rechtzeitige Rückgabe nicht möglich ist.
§ 4 Mietpreis, Zahlung und Kaution
1. Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
2. Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen, soweit Umsatzsteuer anfällt.
3. Zahlungszeitpunkt, Anzahlung und gegebenenfalls Restzahlung richten sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der Buchungsbestätigung.
4. Der Vermieter kann die Übergabe der Mietgegenstände von der vollständigen Zahlung der vereinbarten fälligen Beträge abhängig machen.
5. Soweit eine Kaution vereinbart wurde, dient diese der Sicherung von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis. Nach ordnungsgemäßer und vollständiger Rückgabe der Mietgegenstände sowie Prüfung auf Schäden wird die Kaution zurückgezahlt, soweit keine berechtigten Gegenansprüche bestehen.
§ 5 Übergabe, Lieferung, Abholung sowie Auf- und Abbau
1. Die Übergabe oder Lieferung erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort.
2. Soweit Lieferung, Aufbau oder Abbau durch den Vermieter vereinbart wurden, hat der Mieter dafür zu sorgen, dass der Veranstaltungsort rechtzeitig und ohne unzumutbare Hindernisse zugänglich ist.
3. Der Mieter hat insbesondere erforderliche Zufahrts-, Zugangs- und Aufstellmöglichkeiten sicherzustellen.
4. Verzögerungen und zusätzliche Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Veranstaltungsort entgegen vorheriger Vereinbarung nicht zugänglich oder nicht für den vorgesehenen Aufbau vorbereitet ist, können dem Mieter nach vorheriger Information und entsprechend dem tatsächlich entstandenen angemessenen Mehraufwand berechnet werden.
5. Bei Selbstabholung ist der Mieter für einen geeigneten und sicheren Transport der Mietgegenstände ab Übergabe verantwortlich.
§ 6 Pflichten des Mieters und bestimmungsgemäße Nutzung
1. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sorgfältig und ausschließlich entsprechend ihrem vorgesehenen Zweck sowie den Bedienungs- und Sicherheitshinweisen des Vermieters bzw. Herstellers zu verwenden.
2. Veränderungen, Umbauten oder Reparaturen an den Mietgegenständen dürfen ohne Zustimmung des Vermieters nicht vorgenommen werden.
3. Eine Weitervermietung oder sonstige gewerbliche Überlassung an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
4. Der Mieter hat die Mietgegenstände während der gesamten Mietdauer vor Beschädigung, Diebstahl, Verlust und unsachgemäßem Gebrauch angemessen zu schützen.
5. Sicherheits- und Bedienungsanweisungen, die dem Mieter bei Übergabe ausgehändigt oder mitgeteilt werden, sind Bestandteil der vereinbarten Nutzungsbedingungen.
§ 7 Besondere Bestimmungen für Hüpfburgen und aufblasbare Eventmodule
1. Hüpfburgen und andere aufblasbare Eventmodule dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß und entsprechend den jeweiligen Sicherheits- und Bedienungshinweisen verwendet werden.
2. Während der Nutzung ist durch den Mieter eine geeignete und verantwortliche Aufsichtsperson sicherzustellen. Bei der Nutzung durch Kinder muss eine angemessene Aufsicht durch Erwachsene gewährleistet sein.
3. Die für das jeweilige Modul vorgegebenen Grenzen insbesondere hinsichtlich Nutzerzahl, Alter, Körpergröße oder Gewicht sind einzuhalten.
4. Schuhe, scharfkantige Gegenstände, Brillen oder andere Gegenstände, von denen eine Verletzungs- oder Beschädigungsgefahr ausgehen kann, sind vor der Benutzung abzulegen, soweit dies nach den jeweiligen Nutzungshinweisen erforderlich ist.
5. Essen, Getränke, Rauchen, offenes Feuer und Tiere sind auf oder in Hüpfburgen und aufblasbaren Eventmodulen nicht gestattet.
6. Die vorgeschriebene Verankerung bzw. Sicherung darf während des Betriebs nicht entfernt, verändert oder gelockert werden.
7. Bei Selbstaufbau hat der Mieter sämtliche mitgelieferten Aufbau-, Verankerungs- und Sicherheitshinweise einzuhalten.
8. Bei gefährlichen Wetterbedingungen, insbesondere starkem Wind, Sturm, Gewitter oder sonstigen Bedingungen, bei denen ein sicherer Betrieb nicht mehr gewährleistet werden kann, ist die Nutzung unverzüglich einzustellen und das Eventmodul entsprechend den Sicherheitshinweisen außer Betrieb zu nehmen bzw. zu sichern.
9. Vom Vermieter aufgebaute Verankerungen oder Sicherungseinrichtungen dürfen durch den Mieter nicht eigenmächtig verändert werden.
§ 8 Aufstellort, Stromversorgung und Genehmigungen
1. Der Mieter hat sicherzustellen, dass der vereinbarte Aufstellort für den vorgesehenen Mietgegenstand geeignet ist.
2. Bei Aufbauten, die eine Verankerung im Boden erfordern, hat der Mieter den Vermieter vor Beginn des Aufbaus über bekannte unterirdische Leitungen, Rohre, Bewässerungssysteme oder sonstige Einrichtungen zu informieren.
3. Soweit eine Stromversorgung durch den Mieter bereitgestellt werden muss, hat dieser eine für die Mietgegenstände geeignete und ordnungsgemäße Stromversorgung entsprechend den vorher mitgeteilten Anforderungen sicherzustellen.
4. Soweit für die Durchführung der Veranstaltung, die Nutzung einer Fläche oder das Aufstellen der Mietgegenstände behördliche oder privatrechtliche Genehmigungen erforderlich sind, ist grundsätzlich der Mieter für deren rechtzeitige Einholung verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 9 Wetter und sicherheitsbedingte Nutzungseinschränkungen
1. Die Sicherheit von Personen hat Vorrang vor der Nutzung der Mietgegenstände.
2. Bei Wetterbedingungen, unter denen ein sicherer Betrieb nach den Hersteller- oder Sicherheitshinweisen nicht gewährleistet werden kann, darf der entsprechende Mietgegenstand nicht benutzt werden.
3. Entscheidet sich der Mieter aufgrund einer ungünstigen Wettervorhersage oder ungünstiger Wetterbedingungen zur Absage seiner Veranstaltung, werden die Parteien zunächst versuchen, eine zumutbare Lösung, insbesondere eine Verschiebung des Miettermins, zu vereinbaren.
4. Gesetzliche Rechte des Mieters, insbesondere wenn der Vermieter eine geschuldete Leistung aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht erbringen kann, bleiben unberührt.
§ 10 Zustand der Mietgegenstände und Mängel
1. Der Vermieter übergibt die Mietgegenstände in einem für den vereinbarten Gebrauch geeigneten Zustand.
2. Erkennbare Beschädigungen oder Fehlteile sollen bei Übergabe gemeinsam dokumentiert werden.
3. Treten während der Mietzeit Mängel oder Störungen auf, hat der Mieter den Vermieter unverzüglich darüber zu informieren und ihm, soweit zumutbar, Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.
4. Eigenmächtige Reparaturen durch den Mieter sind nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig, soweit nicht zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr sofortiges Handeln erforderlich ist.
5. Gesetzliche Mängelrechte des Mieters bleiben unberührt.
§ 11 Beschädigung, Verlust und Diebstahl
1. Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden an den Mietgegenständen, die durch eine von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen zu vertretende Verletzung der vertraglichen Sorgfalts- oder Obhutspflichten entstehen.
2. Normale und vertragsgemäße Abnutzung gilt nicht als Beschädigung.
3. Verlust, Diebstahl oder erhebliche Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
4. Bei Diebstahl oder sonstigen strafbaren Handlungen hat der Mieter unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und dem Vermieter auf Verlangen das entsprechende Aktenzeichen bzw. einen Nachweis der Anzeige mitzuteilen.
5. Die Höhe eines etwaigen Schadensersatzanspruchs richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere werden Alter, Zustand und gegebenenfalls Reparaturmöglichkeit des Mietgegenstands berücksichtigt.
§ 12 Reinigung und Rückgabe
1. Mietgegenstände sind vollständig und grundsätzlich in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie übernommen wurden, wobei die übliche vertragsgemäße Abnutzung außer Betracht bleibt.
2. Außergewöhnliche Verschmutzungen, die über eine gewöhnliche Nutzung hinausgehen und einen zusätzlichen Reinigungsaufwand verursachen, können dem Mieter entsprechend dem tatsächlich erforderlichen angemessenen Reinigungsaufwand berechnet werden.
3. Wird die Hüpfburg nass oder feucht zurückgegeben und ist eine zusätzliche Reinigung, Trocknung oder erneutes Auslegung der Hüpfburg erforderlich, dann ist der Vermieter berechtigt, den dadurch tatsächlich entstehenden zusätzlichen Reinigungs- und Arbeitsaufwand dem Mieter in Rechnung zu stellen.
4. Bei der Rückgabe können Zustand, Vollständigkeit und erkennbare Schäden dokumentiert werden.
§ 13 Stornierung durch den Mieter
1. Dem Mieter wird unabhängig von etwaigen gesetzlichen Rechten ein vertragliches Recht zur Stornierung eingeräumt.
2. Bei einer Stornierung können folgende pauschalierte Stornierungskosten bezogen auf die vereinbarte Mietvergütung für die reservierten Mietgegenstände berechnet werden:
• bis 60 Kalendertage vor Mietbeginn: keine Gebühren
• 7 bis 59 Kalendertage vor Mietbeginn: 10 %
• weniger als 7 Kalendertage vor Mietbeginn: 30 %
3. Nicht anfallende bzw. ersparte variable Zusatzleistungen, insbesondere noch nicht erbrachte Liefer-, Aufbau- oder Abbauleistungen, sind von den Stornierungskosten ausgenommen.
4. Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
6. Eine einvernehmliche Umbuchung auf einen anderen Termin kann jederzeit vereinbart werden. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 14 Kündigung aus wichtigem Grund
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund für den Vermieter kann insbesondere vorliegen, wenn der Mieter trotz Abmahnung bzw. Hinweis den Mietgegenstand in erheblicher Weise vertragswidrig oder sicherheitsgefährdend verwendet oder den Mietgegenstand erheblich gefährdet.
§ 15 Haftung des Vermieters
1. Der Vermieter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
2. Der Vermieter haftet ebenfalls unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter im Übrigen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
4. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
§ 16 Widerrufsrecht für Verbraucher
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen über das Widerrufsrecht.
2. Bei bestimmten Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für deren Erbringung ein konkreter Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, kann das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen sein.
3. Ob im konkreten Buchungsfall ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, richtet sich nach der Art der vereinbarten Leistungen und der Art des Vertragsschlusses.
4. Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung gesondert.
§ 17 Höhere Gewalt
1. Ereignisse höherer Gewalt und sonstige von keiner Vertragspartei zu vertretende außergewöhnliche Ereignisse können die Durchführung des Vertrags beeinflussen.
2. In solchen Fällen werden die Parteien zunächst versuchen, eine zumutbare Lösung, insbesondere eine Verschiebung des Miettermins, zu vereinbaren.
3. Soweit eine Leistung aufgrund eines solchen Ereignisses rechtlich oder tatsächlich unmöglich wird, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 18 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Für die Vertragsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
3. Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Vermieters.
4. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
§ 19 Datenschutz
1. Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie gegebenenfalls Liefer-, Veranstaltungs- und Abrechnungsdaten, soweit dies zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Mietverhältnisses erforderlich ist.
2. Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Bearbeitung von Anfragen und Buchungen, zur Kommunikation mit dem Mieter, zur Lieferung und Abholung der Mietgegenstände, zur Zahlungsabwicklung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Nachweispflichten.
3. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist, eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder eine entsprechende Einwilligung des Mieters vorliegt.
4. Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Vertragsabwicklung erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen.
5. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sowie zu den Rechten des Mieters auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Vermieters.
§ 20 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.